Ein Motorrad im Nachlass, das niemand will? Wir holen es gratis ab.
Für Erben, Willensvollstrecker und Hinterlassenschaftsverwalter: Im Nachlass steht ein altes Töff, die Wohnung oder Garage muss geräumt werden. Wir holen es kostenlos ab, schweizweit – schnell, unkompliziert und auf Wunsch mit Bestätigung für die Akte.
Foto senden – kostenlose Abholung anfragen
Die Garage muss leer – und das Töff bleibt übrig
Fahrbar ist es nicht, und trotzdem steht es im Weg, während Sie einen ganzen Haushalt auflösen. Der Wunsch: es sauber – und für die Akte nachvollziehbar – vom Tisch zu haben, ohne sich um Transport, Abmeldung und Schrottplatz kümmern zu müssen.
Wie ein Betroffener es ausdrückte: „Schnell und unkompliziert ist uns lieber, als den letzten Hunderter rauszuquetschen.“ Genau darauf sind wir eingestellt.
Wer entscheidet – kurz und praktisch
Meist genügt uns Ihr Auftrag. Sind mehrere Erben beteiligt, stimmen Sie sich kurz untereinander ab; ein eingesetzter Willensvollstrecker kann direkt beauftragen. Sobald das geklärt ist, holen wir ab und verwerten fachgerecht.
Für die Abmeldung nach einem Todesfall braucht das Strassenverkehrsamt meist nur wenig – oft genügt ein Todesschein. Unsicher? Fragen Sie uns einfach.
Diskret, schnell und ohne Aufwand für Sie
Eine Nachlassräumung macht genug Arbeit. Das Motorrad ist bei uns in guten Händen:
- ein Anruf oder ein Foto genügt – wir organisieren den Rest
- verbindlicher Termin, pünktliche Abholung
- Verladen aus Garage oder Keller übernehmen wir
- fachgerechte Verwertung über einen bewilligten Betrieb
- auf Wunsch eine kurze Bestätigung für die Nachlassakte
Sie zeigen nur, wo es steht. Den Rest erledigen wir.
Ein Foto genügt – den Rest machen wir
Foto senden
Ein, zwei Fotos und den Standort. Sie erhalten innert 12 Stunden einen verbindlichen Abholtermin.
Wir kommen – wie abgemacht
Abgeholt wird innert 48 Stunden, schweizweit. Wir verladen selbst, auch aus Garage oder Keller.
Sauber erledigt
Fachgerechte Verwertung, auf Wunsch mit Bestätigung für die Nachlassakte. Sie haben keine Arbeit.
Häufige Fragen zum Nachlass
Wir sind mehrere Erben – kann ich das allein veranlassen?
Für die Abholung genügt uns Ihr Auftrag. Sind mehrere Erben beteiligt, stimmen Sie sich untereinander ab; ein Willensvollstrecker kann direkt beauftragen.
Brauche ich eine Erbenbescheinigung?
Für die blosse Abmeldung nach einem Todesfall verlangt das Strassenverkehrsamt oft nur einen Todesschein oder ein Zirkular. Eine Erbenbescheinigung wird eher nötig, wenn das Fahrzeug umgeschrieben oder verkauft werden soll.
Bekomme ich einen Beleg für die Nachlassbuchhaltung?
Ja, auf Wunsch. Sie erhalten eine kurze schriftliche Bestätigung, dass das Fahrzeug verwertet wurde – praktisch für die Akte und gegenüber Miterben.
Wie schnell ist das Fahrzeug weg?
Nach Eingang von Foto und Standort erhalten Sie innert 12 Stunden einen verbindlichen Termin, abgeholt wird in der Regel innert 48 Stunden – auf Wunsch mit Bestätigung für die Akte.
Kostenlose Abholung anfragen – Foto genügt
Standort und ein, zwei Fotos genügen. Wir melden uns innert 12 Stunden mit einem verbindlichen Abholtermin. Für Sie kostenlos.
Eine Nachlassräumung ist genug Arbeit – das Motorrad nehmen wir Ihnen unkompliziert ab. Melden Sie sich, den Rest klären wir kurz.