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Gratis Motorrad Entsorgung

Motorrad abmelden & Fahrzeugausweis annullieren – so geht’s in der Schweiz

Ob Sie das Töff nur pausieren oder endgültig aus dem Verkehr ziehen wollen: Hier erfahren Sie den Unterschied und die nötigen Schritte beim Strassenverkehrsamt. Und wenn es weg soll – die Entsorgung übernehmen wir gratis.

Foto senden – kostenlose Abholung anfragen
Ausweis annullieren Schilder hinterlegen Ohne Papiere Entsorgung gratis
Motorrad in der Werkstatt vor der Abmeldung

Zwei Dinge, die oft verwechselt werden

Bevor Sie zum Strassenverkehrsamt gehen: Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen „pausieren“ und „endgültig weg“.

Vorübergehend

Schilder hinterlegen (Sistierung)

Sie legen die Kontrollschilder beim Amt ab, das Fahrzeug bleibt aber registriert. Sinnvoll, wenn Sie das Motorrad nur eine Weile nicht nutzen (z. B. über den Winter) und die Versicherung ruhen lassen wollen.

Endgültig

Fahrzeugausweis annullieren

Das Fahrzeug wird definitiv ausser Verkehr gesetzt. Das ist der richtige Weg, wenn das Töff verschrottet oder entsorgt wird. Dafür geben Sie den Original-Fahrzeugausweis zurück.

So annullieren Sie den Fahrzeugausweis

1

Original-Ausweis zurückgeben

Senden Sie den Original-Fahrzeugausweis per Post an Ihr kantonales Strassenverkehrsamt oder bringen Sie ihn am Schalter vorbei.

2

Kontrollschilder hinterlegen

Wird kein anderes Fahrzeug auf Ihr Schild eingelöst, hinterlegen Sie die Kontrollschilder beim Amt (Frist und Details je nach Kanton).

3

Fahrzeug entsorgen lassen

Das Töff selbst muss fachgerecht verwertet werden. Diesen Teil übernehmen wir gratis – Foto genügt.

Einen Verwertungsnachweis verlangt das Strassenverkehrsamt für die Annullation in der Regel nicht – er ist ein abfallrechtlicher Beleg für Ihre eigenen Unterlagen. Auf Wunsch erhalten Sie ihn von uns.

Sonderfälle: ohne Papiere, im Todesfall

Fahrzeugausweis verloren? Fehlt der Original-Ausweis, klärt ein kurzer Anruf beim zuständigen Strassenverkehrsamt, wie Sie die Abmeldung trotzdem vornehmen. Die Abholung durch uns hängt davon nicht ab.

Im Todesfall / Nachlass: Für die Abmeldung genügt dem Amt oft ein Todesschein oder ein Zirkular; eine Erbenbescheinigung wird eher nötig, wenn das Fahrzeug umgeschrieben oder verkauft werden soll. Mehr dazu auf unserer Seite Motorrad aus dem Nachlass.

Und die Entsorgung? Übernehmen wir – gratis

Sobald das Fahrzeug abgemeldet wird oder werden soll, holen wir es kostenlos ab und verwerten es fachgerecht über einen Betrieb mit Entsorgungsbewilligung. Sie müssen nichts transportieren und keinen Schrottplatz suchen. Brauchen Sie einen Beleg, erhalten Sie auf Wunsch eine Verwertungsbestätigung.

KostenlosAbholung & Entsorgung gratis
12 Stundenverbindlicher Termin
48 Stundenbis zur Abholung
Schweizweittäglich in allen Kantonen

Häufige Fragen

Was kostet die Abmeldung beim Strassenverkehrsamt?

Die Gebühr für Ausserverkehrssetzung bzw. Annullation legt jeder Kanton selbst fest – ein Blick auf die Website Ihres kantonalen Strassenverkehrsamts zeigt den aktuellen Betrag. Die Abholung und Entsorgung des Fahrzeugs durch uns ist kostenlos.

Brauche ich einen Verwertungsnachweis für die Abmeldung?

Für die Annullation verlangt das Amt in der Regel nur den Original-Fahrzeugausweis. Ein Verwertungsnachweis ist ein abfallrechtlicher Beleg für Ihre Unterlagen – wir stellen ihn auf Wunsch aus.

Kann ich mein Kontrollschild behalten?

Ja, Sie können das Schild beim Amt hinterlegen und für ein anderes Fahrzeug reservieren lassen. Die Regeln und Fristen dazu sind kantonal geregelt.

Muss ich das Motorrad zuerst abmelden, bevor Sie es holen?

Nicht zwingend. Sie können uns das Fahrzeug auch abholen lassen und die Abmeldung parallel erledigen. Wichtig ist nur, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen.

Kostenlose Abholung anfragen – Foto genügt

Standort und ein, zwei Fotos genügen. Wir melden uns innert 12 Stunden mit einem verbindlichen Abholtermin. Für Sie kostenlos.


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    Quellen (Auswahl): Strassenverkehrsamt Kanton St. Gallen, Annullation Fahrzeugausweis (sg.ch) · Strassenverkehrsamt Kanton Bern, Fahrzeug abmelden bei Todesfall (svsa.sid.be.ch) · ch.ch, Fahrzeug einlösen und abmelden (ch.ch).

    Kein Rechtsdokument: Abläufe, Fristen und Gebühren beim Abmelden unterscheiden sich je nach Kanton. Massgebend ist Ihr kantonales Strassenverkehrsamt.